Stefanov Übersetzungen
Staatlich geprüfter Übersetzer  und Staatlich geprüfter Dolmetscher für Bulgarisch

Apostillenservice

Benötigen Sie eine Apostille? Deutsche öffentliche Urkunden werden im Ausland häufig nur anerkannt, wenn ihre Echtheit bestätigt wurde. Diese Bestätigung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung, das Landgericht, das Bundesverwaltungsamt usw. Die Apostille ist erforderlich für Staaten, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind, darunter auch Bulgarien.


Als erfahrener Übersetzer und Dolmetscher unterstütze ich Sie nicht nur bei der Anfertigung und Beglaubigung Ihrer Dokumente, sondern auch beim Einholen der benötigten Apostille. Vertrauen Sie auf meine umfassende Kenntnis der bürokratischen Anforderungen und internationalen Vorschriften, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente im Ausland rechtlich anerkannt werden.


Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Beratung und schnelle Abwicklung aller erforderlichen Formalitäten. Ihre Zufriedenheit und die problemlose Nutzung Ihrer Dokumente im Ausland stehen bei mir an erster Stelle.




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